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Schadensgutachten

Schadensgutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschäden

Schadensgutachten

Im Schadensfall ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für ein Schadensgutachten sinnvoll. Oft sind Schäden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Die Struktur des Bootes oder der Yacht kann beschädigt sein oder der Schaden wirkt sich an einer anderen Stelle verheerend aus.

Ein spätere Geltendmachung ohne Schadensgutachten ist häufig nicht möglich, daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld den Schaden einer genauen Untersuchung zu unterziehen. 

Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und Wertverlust werden durch den Sachverständigen ermittelt und fundiert festgelegt.

Zertifiziert vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.

ist  eine kurzfristige Begutachtung des Schadens vor Ort und die Erstellung eines auch vor Gericht verwertbaren Gutachtens für Ihre Boots-Versicherung inkl. Restwert-Ermittlung. Gerne übernehmen wir die Abwicklung des Schriftverkehrs mit Ihrer Versicherung.

Haftpflichtschaden 

Sie sind der Geschädigte in einem Haftpflichtfall. Somit haben Sie das Recht auf freie Wahl eines Gutachters. Wenn nötig und oftmals ratsam auch gerne in enger Zusammenarbeit mit einem Juristen. Vor Ort nehmen wir den Schaden auf und erstellen zeitnah ein Gutachten. Dieses Gutachten reichen wir für Sie bei der gegnerischen Versicherung ein.

Kaskoschaden 

Bei einem Kaskoschaden haben Sie einen Schaden verursacht. Somit haben Sie nicht die freie Wahl des Gutachters. Hier zählen die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. So bestimmt normalerweise Ihre Versicherung den Gutachter. Gerne nehmen wir jedoch Kontakt mit der Versicherung auf, und prüfen ,ob wir in Ihrem Fall tätig werden dürfen.

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